Sonntag, 15. November 2015

Bündnisfall und Paris


Sind die Angriffe in Paris ein Grund, den Bündnisfall auszurufen?

Artikel 5. Die vertragschließenden Staaten sind darüber einig, daß ein bewaffneter Angriff gegen einen oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle betrachtet werden wird, und infolgedessen kommen sie überein, daß im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jeder von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen anerkannten Rechts zur persönlichen oder gemeinsamen Selbstverteidigung den Vertragsstaat oder die Vertragsstaaten, die angegriffen werden, unterstützen wird, indem jeder von ihnen für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Vertragsstaaten diejenigen Maßnahmen unter Einschluß der Verwendung bewaffneter Kräfte ergreift, die er für notwendig erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebietes wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten. Jeder derartige bewaffnete Angriff und alle als dessen Ergebnis ergriffenen Maßnahmen sollen dem Sicherheitsrat unverzüglich gemeldet werden. Diese Maßnahmen sind zu beenden, sobald der Sicherheitsrat die zur Wiederherstellung und Aufrechterhaltung des Völkerfriedens und der internationalen Sicherheit notwendigen Maßnahmen getroffen hat. 
(Quelle: NATO

Selbstverständlich nicht.
Artikel 5 erweitert die Selbstverteidigung zur kollektiven Selbstverteidigung.
Wenn nun Frankreich gegen Da'esh zurückschlägt, dann ist dies keine Selbstverteeidigung in Reaktion auf die Angriffe in Paris, denn Frankreich seinerseits hat Da'esh schon seit einiger Zeit bombardiert.*

Man kann nicht als Mitglied eines Bündnisses der kollectiven Selbstverteidigung auf einem anderen Kontinent ein Land oder eine bewaffnete Gruppe bombardieren, abwarten bis die zurückschlagen und dann so tun, als ob die Verbündeten nun verpflichtet seien, ebenfalls anzugreifen.. So funktioniert ein Verteidigungsbündnis nicht, und so hat es auch noch nie funktionieren sollen.

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Es ist natürlich trotzdem möglich, dass die Politiker sich auf einen Bündnisfall nach Artikel 5 einigen, doch das wäre nur eine Ausrede und ein Feigenblatt dafür, dass sie dann offenbar ohnehin Krieg spielen wollen. Denn das Bündnis nach Nordatlantikvertrag verpflichtet in diesem Fall zu nichts.

S O

P.S.: Dasselbe gilt sinngemäß bezüglich der entsprechenden Passage im EU Vertrag.
Wiederum; kein Bündnisfall, weil die Franzosen bereits vorher angegriffen haben.
*: Seit September.

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