Samstag, 11. Juli 2015

Das BMVg und der Cyberkrieg

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Laut Spiegel Online plant das Bundesverteidigungsministerium die Schaffung von 'Cyberkrieg' Fähigkeiten, einschließlich offensiver Fähigkeiten.

Hierzu ein wenig Kontext: Das Grundgesetz erlaubt den Einsatz der Bundeswehr nur "ausschließlich" für im Grundgesetz genannte Zwecke (das Bundesverfassungsgericht hat allerdings einst das "ausschließlich" bis zur Unkenntlichkeit uminterpretiert, um 1999 die Angriffe auf Jugoslawien juristisch zu decken).

Nach meiner Einschätzung beabsichtigt die Ministerin, diese 'Cyberkriegsfähigkeiten' wohl auch mal einzusetzen und weiterhin will sie wohl nicht als verfassungsbrüchig dastehen. Zugegeben; Letzteres ist bei Zensursula nicht ganz gesichert.

Macht es unter dieser Annahme Sinn, "Cyberkriegsfähigkeiten' in die Bundeswehr oder anderweitig im Bundesministeriumd er Verteidigung anzusiedeln?
Wohl nicht für jemanden, dem ein gutes und rechtstaatliches Funktionieren der Bundesrepublik am Herzen liegt. Und das auch ganz unabhängig von den Fragen, ob 'Cyberkriegsfähigkeiten' Sinn machen und ob Beamte oder Soldaten dafür geeignetes Personal wären.

Es scheint allerdings eine Menge Sinn zu machen, sobald man zwei meiner Lieblingstheorien berücksichtigt: Niskanen's budgetmaximierender Bürokrat und das Principal-Agent Problem.

Die Absicht zur Integration von 'Cyberkriegsfähigkeiten' in die Bundeswehr (oder anderweitig unter dem BMVg) macht keinen Sinn für jemanden, der eine gut funktionierende und rechtstaatliche Bundesrepublik will. Sie macht jedoch sehr viel Sinn wenn wir die Führungsspitze der Bundeswehr als einen Haufen egoistischer Individuen betrachten, die nicht das Gemeinwohl optimieren, sondern Macht, Prestige, Arsenal an Spielzeugen,  Personalstärke, Medienaufmerksamkeit und politisches Profil für sich maximieren wollen.

S O
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